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Nochmals zum Streckengeschäft und zur Glosse von Schwimann, JBl 1993, 133*)*)Die Schriftleitung betrachtet die Diskussion des Falles hiermit als abgeschlossen.

KorrespondenzVizepräsident des OGH Dr. Günter SchubertJBl 1993, 412 Heft 6 v. 1.6.1993

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