Mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum wird der österr Gesetzgeber verpflichtet, einen bestimmten Teil des Rechtsbestandes der Europäischen Gemeinschaften zu übernehmen. Dazu zählen nicht nur die in den EG verbindlichen Verordnungen und Richtlinien, sondern auch die unverbindlichen Empfehlungen. Welche Bedeutung diese Empfehlungen in der EG haben, wie der EuGH seine Kompetenz begründet, selbst unverbindliche Rechtsakte auszulegen, und welche Bedeutung diese Empfehlungen für Österreich haben, wird im Beitrag analysiert.