Die Wortmeldung von Herrn RA Dr. Lenneis (dem Klagsvertreter in der diskutierten causa) in JBl 1992, 672 läßt mich einigermaßen ratlos, weil ich nicht glauben kann, daß Dr. Lenneis mir wirklich vorwerfen will, ich hätte vor meiner Kritik an OGH 1 Ob 648, 649/90 in JBl 1992, 192 erst die Prozeßakten studieren sollen, um die „tatsächlichen“ Sachverhaltseinzelheiten zu erfahren.