AVG § 18 Abs 4, HKG § 7, HKG § 30 Abs 5 lit c, HKG § 53a, HKG § 57g
Enthält ein Bescheid keinen direkten Hinweis auf das als Behörde tätig gewordene Organ einer Körperschaft öffentlichen Rechts (hier: der Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft), ist er dem in der Fertigungsklausel aufscheinenden zuzurechnen.