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Unternehmensveräußerung und Mietzinserhöhung*)*)Erweiterte Fassung eines am 30.9.1992 bei dem vom Institut für Zivilrecht der Universität Wien veranstalteten Hochschulkurs in Altmünster gehaltenen Vortrages.

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Rolf OstheimJBl 1993, 77 Heft 2 v. 1.2.1993

§ 12 Abs 3 MRG gibt dem Vermieter bei Unternehmensveräußerung das Recht, vom Erwerber die Erhöhung des Hauptmietzinses zu verlangen. Die restriktive Handhabung der Bestimmung durch die Rsp, insb bei gesellschaftsrechtlichen Veränderungen auf Mieterseite, gibt Anlaß zur Überprüfung des Veräußerungsbegriffs und zum Vorschlag einer Neufassung des § 12 Abs 3 bis 5 MRG.

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