vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prozeßkostenentscheidung bei Vergleich in der Hauptsache

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 55 Heft 1 v. 1.1.1993

ZPO § 47 Abs 1, ZPO § 50 Abs 2, ZPO § 273, AHG

Die Parteien können trotz vergleichsweiser Streitbeilegung in der Hauptsache den Kostenersatz der Entscheidung durch das Gericht vorbehalten; in diesem Fall ist das Verfahren auf Kostenersatz einzuschränken. In analoger Anwendung des § 50 Abs 2 ZPO ist über den Kostenersatz nach freier Überzeugung iSd § 273 ZPO zu entscheiden.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!