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Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Revisionsbeschränkung gem § 502 Abs 2 ZPO

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 794 Heft 12 v. 1.12.1993

ZPO § 411 Abs 1, ZPO § 502 Abs 2

Eine aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung ist – unabhängig von ihrer Höhe – für die Frage der Zulässigkeit der Revision im Hinblick auf § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO unerheblich, es sei denn, die Gegenforderung wurde im Wege einer Widerklage oder eines Zwischenantrags auf Feststellung geltend gemacht.

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