In seiner Anmerkung zu OGH JBl 1993, 330 (Webpelz-Tierschutzorganisation) kritisiert Berka (335 FN 7) meine zustimmenden Anmerkung zu OGH JBl 1991, 390 (Zahnprothetiker) und schreibt: „Anders als Pfersmann will ich aber nicht glauben, daß derjenige, der sich ’nun auch in Zivilsachen‘ auf seine Grundrechte beruft, mit der MRK ’Schindluder‘ treibt (JBl 1991, 392)“.