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Unterschreiben eines Wahlvorschlages namens eines anderen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1993, 736 Heft 11 v. 1.11.1993

StGB § 223, StGB § 266 Abs 1, TirGemWahlO § 40, TirGemWahlO § 49

Die vertretungsweise Unterzeichnung eines Wahlvorschlages zur Wahl des Bürgermeisters für einen anderen mit dessen Namen widerspricht nicht der Tiroler Gemeindewahlordnung, weil dort eine eigenhändige Unterfertigung nicht ausdrücklich normiert ist.

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