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Kostenersatz im Enteignungsverfahren

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1993, 672 Heft 10 v. 1.10.1993

BStG § 20 Abs 1, EisbG § 44

Von der Verweisung des § 20 Abs 1 BStG auf das EisbEG ist ua auch dessen § 44 erfaßt.

Zu den vom Enteignungswerber zu ersetzenden Kosten des Enteignungsverfahrens nach § 44 EisbEG zählen auch die der rechtsfreundlichen Vertretung des Enteignungsgegners.

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