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Inländische Gerichtsbarkeit – Vermögensgerichtsstand

RechtsprechungOrdentliche GerichteHans PfersmannJBl 1993, 666 Heft 10 v. 1.10.1993

JN § 28 Abs 1 Z 2, JN § 99 Abs 1

In Fällen mit unzureichender Inlandsbeziehung ist eine einschränkende Auslegung des § 28 Abs 1 Z 2 JN geboten.

Ein Vermögen iS des § 99 Abs 1 JN begründet die inländische Gerichtsbarkeit nur unter der Voraussetzung einer zusätzlichen Inlandsbeziehung des Streitgegenstandes oder der Parteien.

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