ABGB § 1253
Das in einem Erbvertrag dem Überlebenden eingeräumte Aufgriffsrecht kann sich nur auf die einer freien letztwilligen Anordnung vorbehaltene Nachlaßquote beziehen und ist deshalb frei widerruflich.
OGH, 15.12.1992, 1 Ob 619/92
ABGB § 1253
Das in einem Erbvertrag dem Überlebenden eingeräumte Aufgriffsrecht kann sich nur auf die einer freien letztwilligen Anordnung vorbehaltene Nachlaßquote beziehen und ist deshalb frei widerruflich.
OGH, 15.12.1992, 1 Ob 619/92