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Umbestellung des Verfahrenshelfers

RechtsprechungVerwaltungsgerichtshofJBl 1992, 471 Heft 7 v. 1.7.1992

VwGG § 26 Abs 3, VStG § 19 Abs 2, VStG § 49 Abs 2

Im Falle der Umbestellung des Verfahrenshelfers beginnt die Frist für die Erhebung einer Beschwerde mit Zustellung des Bescheides über die (Um-)Bestellung an den neu bestellten Verfahrenshelfer neu zu laufen; dieser Bescheid ist durch den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer unmittelbar zuzustellen.

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