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Anscheinsbeweis in Sozialrechtssachen (hier Arbeitsunfall) – Voraussetzungen für Entkräftung des Anscheinsbeweises

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 469 Heft 7 v. 1.7.1992

ASVG § 175 Abs 1, ASGG § 2 Abs 1, ZPO § 272 Abs 1

Auch in Sozialrechtssachen gelten die Regeln des Anscheinsbeweises. Zur Widerlegung eines Anscheinsbeweises in Sozialrechtssachen muß die konkrete, zumindest gleich hohe Wahrscheinlichkeit eines anderen Geschehensablaufs bewiesen werden.

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