ABGB § 1295
Auch bei mangelnder ärztlicher Aufklärung ist der Nachweis der fehlenden Kausalität des pflichtwidrigen Verhaltens möglich.
OGH, 14.01.1992, 5 Ob 1573/91
ABGB § 1295
Auch bei mangelnder ärztlicher Aufklärung ist der Nachweis der fehlenden Kausalität des pflichtwidrigen Verhaltens möglich.
OGH, 14.01.1992, 5 Ob 1573/91