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Voraussetzungen einer Interessenklage – Konkludenter Rücktritt durch Klageerhebung – Entbehrlichkeit einer Nachfristsetzung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 318 Heft 5 v. 1.5.1992

EO § 368, ABGB § 918, ABGB § 919, ABGB § 920

Nach der neueren Rsp enthält § 368 EO nur Verfahrensvorschriften und setzt eine im materiellen Recht begründete Forderung des Gläubigers auf das Interesse voraus. Aus § 368 EO ist keine den Bestimmungen der §§ 918 ff ABGB widersprechende Rechtslage abzuleiten. Ob es sich dabei bereits um eine gesicherte Rsp handelt, ist fraglich.

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