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Konkursanfechtung eines Pfandrechts bei Vorliegen eines Ranganmerkungsbescheides

RechtsprechungOrdentliche GerichteBernhard KönigJBl 1992, 259 Heft 4 v. 1.4.1992

KO § 31, GBG § 56 Abs 3

Der für die Anfechtung maßgebende Zeitpunkt ist jener der Übergabe der vom Pfandbesteller beglaubigt unterfertigten Pfandbestellungsurkunde samt Ranganmerkungsbescheid, auch wenn die Unterfertigung der Urkunde durch den Pfandgläubiger, der Einverleibungsantrag und der entsprechende Grundbuchsbeschluß später erfolgen.

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