Aufklärungspflichten der Prozeßparteien im österreichischen Zivilprozeßrecht1)1)Der Beitrag beruht auf einem Vortrag, den der Verfasser im September 1991 in Tübingen vor der Vereinigung junger Zivilrechtswissenschaftler e.V. gehalten hat. Der Anmerkungsapparat wurde daher auf das Nötigste beschränkt.
AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Thomas KlickaJBl 1992, 231 Heft 4 v. 1.4.1992