I. Vorbemerkung
Die Diskussion um die sog Drittwirkung der Grundrechte hat im letzten Jahrzehnt sowohl in Österreich als auch in der Bundesrepublik Deutschland neue Akzente erhalten. Das gilt vor allem für die zunehmende Betonung der sog objektiv-rechtlichen Komponenten von Grundrechten, aus denen sich Schutzpflichten des Staates gegen Eingriffe durch Private ergeben sollen. Daneben und teilweise damit verwoben ist die alte Auseinandersetzung über den methodisch korrekten Ansatz für die Lösung des Drittwirkungsproblems weitergeführt worden. Im folgenden soll nicht die gesamte Diskussion neu aufgerollt werden. Vielmehr geht es mir darum, ausgehend von meiner ersten Arbeit zum Thema1) die wichtigsten Fragen in Auseinandersetzung mit der jüngeren Entwicklung zu vertiefen. Unter anderem soll dabei auch die Konsequenz des von mir vertretenen Ansatzes deutlicher herausgearbeitet