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Prozessuales Anerkenntnis – Neuerungsverbot im arbeitsgerichtlichen Verfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1992, 805 Heft 12 v. 1.12.1992

ZPO § 482

Das prozessuale Anerkenntnis ist eine nur den Regeln des Prozeßrechts unterworfene Prozeßhandlung, die dem Gericht die Möglichkeit nimmt, die materielle Rechtslage zu prüfen. Dessen Abstraktionswirkung schneidet den Rückgriff auf das Grundgeschäft ab.

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