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Pfandrecht und nachträgliches Zubehör

RechtsprechungOrdentliche GerichteChristian HolznerJBl 1992, 782 Heft 12 v. 1.12.1992

ABGB § 294, ABGB § 457

Daß die Nebensache infolge besonders enger (körperlicher) Verbindung im Verkehr bereits als Bestandteil der Hauptsache angesehen wird, ändert ihre Behandlung als Zubehör nicht, wenn die Absonderung ohne Verletzung der Substanz möglich bleibt.

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