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Vergewaltigung durch Einführen eines Fingers in die Scheide

RechtsprechungOrdentliche GerichteKlaus SchwaighoferJBl 1992, 729 Heft 11 v. 1.11.1992

StGB § 201, StGB § 202

„Dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlungen“ iSd § 201 StGB sind Handlungen, die nach dem allgemeinen Verständnis in der Summe ihrer Auswirkungen und Begleiterscheinungen mit einem Beischlaf vergleichbar sind. Dazu ist jede auf Befriedigung

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