vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Wirkung der Konkurseröffnung auf anhängige Außerstreitverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 530 Heft 8 v. 1.8.1991

ZPO § 159, KO § 7, WGG § 22 Abs 2

Für Außerstreitverfahren nach den Wohngesetzen gelten abgesehen von den im § 37 Abs 3 MRG, § 26 Abs 2 WEG und/oder § 22 Abs 4 WGG angeführten Besonderheiten die allgemeinen Bestimmungen über das Verfahren außer Streitsachen. Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer Partei wird ein Außerstreitverfahren nicht unterbrochen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!