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Unzulässigkeit eines Antrages des Versicherten auf Entziehung einer bescheidmäßig zuerkannten Leistung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 400 Heft 6 v. 1.6.1991

ASGG § 65, ASGG § 67, ASVG § 99

Der Versicherte kann nur gegen die Nichterledigung seines Antrages auf Zuerkennung einer Leistung, nicht aber gegen die Ab- oder Zurückweisung bzw Nichterledigung eines im Gesetz nicht vorgesehenen Antrages auf „Aberkennung“ einer bescheidmäßig zugesprochenen Leistung Säumnisklage erheben.

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