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Haftungsneuregelung zwischen geschiedenen Ehegatten auch nach Konkurs eines Ehegatten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 319 Heft 5 v. 1.5.1991

EheG § 98

Auch Kreditverbindlichkeiten, zu deren Hereinbringung der Gläubiger bereits einen Exekutionstitel erwirkt und Eintreibungsmaßnahmen gesetzt hat (hier auch Abweisung eines Konkursantrages mangels Deckung), sind von der Regelung des § 98 Abs 1 EheG erfaßt.

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