EStG 1972 § 22 Abs 1 Z 1
Auch Musik, die um der Stimmung willen geboten wird, kann Kunst sein.
Schlüsse aus der Art der Veranstaltung, in deren Rahmen eine musikalische Darbietung erfolgt, auf den (gegebenen oder fehlenden) künstlerischen Charakter der Darbietung sind unzulässig.