StGB § 153, StGB § 162
Entgeltansprüche des Machthabers aus seiner Tätigkeit für den Machtgeber können bei der Schadensberechnung iSd § 153 StGB nicht als kompensable Gegenforderung geltend gemacht werden.
Seite 53
StGB § 153, StGB § 162
Entgeltansprüche des Machthabers aus seiner Tätigkeit für den Machtgeber können bei der Schadensberechnung iSd § 153 StGB nicht als kompensable Gegenforderung geltend gemacht werden.
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