Die grundlegende Entscheidung zur ärztlichen Aufklärungspflicht auch bei medikamentöser Behandlung verdient besondere Beachtung, zumal die ärztliche Alltagspraxis von der Erfüllung dieser Verpflichtung, wie die Erfahrung in Ordination und Krankenhaus ständig zeigt, noch weit entfernt zu sein scheint. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Frage soll die genannte Entscheidung durch die nachfolgende Darstellung ergänzt werden, wobei bei grundsätzlich gleicher Rechtslage vor allem auch auf die umfangreiche deutsche Rsp und Literatur Bedacht genommen werden soll. Bei der Auswertung der Judikatur ist – wie stets bei medizinisch-juristischen Themen – zu beachten, daß den einzelnen Entscheidungen der jeweils aktuelle Stand der medizinischen und pharmakologischen (pharmazeutischen) Wissenschaft, der zwischenzeitlich eine Änderung erfahren haben kann, zugrunde liegt; der rechtlich relevante Informationsgehalt solcher – insb älterer – Entscheidungen wird idR auch dann erhalten bleiben, wenn sich die wissenschaftlichen Voraussetzungen geändert haben sollten.