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Halterhaftung bei Rodelbahn

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1991, 652 Heft 10 v. 1.10.1991

ABGB § 1319a

Die in der Interessensneutralität des Wegehalters begründete Haftungseinschränkung ist nicht unsachlich und mit der Verfassung in Einklang; sie führt zur Haftungsfreiheit, wenn nicht ein objektiv schwerer Verstoß gegen die nach den Umständen des Falles gebotene Sorgfalt vorliegt, der auch subjektiv schwer anzulasten ist.

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