vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Untätigkeit des Gemeinderates als Anscheins- bzw Duldungsvollmacht

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 534 Heft 8 v. 1.8.1990

ASGG § 53 Abs 1, ASGG § 54 Abs 1, ABGB § 863, ABGB § 867

Der Personalvertretung kommt für den Bereich des öffentlichen Dienstes eine den Organen der Arbeitnehmerschaft nach dem ArbVG entsprechende Stellung zu. Sie ist daher Organ der Arbeitnehmerschaft iSd § 53 Abs 1 ASGG und zur Erhebung der Feststellungsklage nach § 54 Abs 1 ASGG legitimiert.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!