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Staatsbürgerschaftsehe – IPR

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 531 Heft 8 v. 1.8.1990

EheG § 23, IPRG § 17 Abs 1

§ 17 IPRG regelt auch die Rechtsfolgen einer Verletzung der sachlichen Ehevoraussetzungen. Von der Wirkung einer solchen Verletzung wird immer das gesamte Eheverhältnis erfaßt, unabhängig davon, ob die Verletzung beide Personalstatuten – wenn auch aus verschiedenen Gründen – oder nur eines von ihnen betrifft.

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