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Verjährung von Arbeitnehmeransprüchen aus der Risikohaftung des Arbeitgebers – Sittenwidrigkeit der Verjährungseinrede

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 469 Heft 7 v. 1.7.1990

ABGB § 1014, ABGB § 1486 Z 5, ABGB § 1489

Für Ansprüche des Arbeitnehmers aus der Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB gilt die dreijährige Verjährungsfrist analog § 1486 Z 5 ABGB (Forderung wegen Auslagenersatzes). Sie beginnt analog § 1489 ABGB mit Kenntnis vom Schadenseintritt. Kenntnis der Schadenshöhe ist nicht vorausgesetzt.

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