JN § 1, JN § 28, ASGG § 4 Abs 1 Z 1 lit a
„Indikationentheorie“: Wenn zwar ein inländischer Gerichtsstand vorliegt, eine hinreichende Nahebeziehung zum Inland aber fehlt, ist trotzdem die inländische Gerichtsbarkeit zu verneinen.
JN § 1, JN § 28, ASGG § 4 Abs 1 Z 1 lit a
„Indikationentheorie“: Wenn zwar ein inländischer Gerichtsstand vorliegt, eine hinreichende Nahebeziehung zum Inland aber fehlt, ist trotzdem die inländische Gerichtsbarkeit zu verneinen.