I. Einleitung
Mit Erk vom 7.12.1987 G 145/87 wies der VfGH den Antrag des VwGH ab, mit welchem dieser die Aufhebung von Bestimmungen über das Disziplinarverfahren im Ingenieurkammergesetz (IngKG)1) wegen Verstoßes gegen das Öffentlichkeitsgebot des Art 6 Abs 1 MRK in bezug auf Verhandlungen beantragt hatte. Der VfGH begründete seine Entscheidung im wesentlichen folgendermaßen: