I. Problemstellung
In den Grundverkehrsgesetzen1) mancher Länder wird die Bestandgabe von Grundstücken an Ausländer der behördlichen Zustimmung2) unterworfen (Näheres unter II.). Der auf den ersten Blick recht einfach erscheinende Zustimmungstatbestand der Grundstücksvermietung bzw -verpachtung an Ausländer wirft einige Probleme auf, deren zwei wichtigste an Hand des vorliegenden Beschlusses des OGH, dem ein Salzburger Anlaßfall zugrunde lag, behandelt werden sollen. Es handelt sich einmal um die Frage, ob die Vermietung einer Wohnung oder eines Geschäftsraums überhaupt unter den Tatbestand der Grundstücksvermietung subsumierbar ist (dazu unter IV.), zum anderen um die Rechtsfolgen einer zustimmungslosen Bestandgabe an einen Ausländer mit anschließender – erlaubter – Weitergabe des Bestandobjekts an einen Inländer (dazu unter V.).