vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Angemessenheit der Notwehrhandlung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 104 Heft 2 v. 1.2.1990

ABGB § 19, ABGB § 344, ABGB § 1295, StGB § 3

Den Schädiger trifft die Beweislast für das Vorliegen einer Notwehrlage.

Wer sich in einen Raufhandel einläßt, muß auch damit rechnen, dabei zu Schaden zu kommen. Auf Notwehr kann er sich in einer solchen Situation nur bei einseitiger, unangemessener Eskalation oder dann berufen, wenn er, obwohl bereits wehrlos, weiteren beachtlichen Angriffen ausgesetzt ist, oder wenn er den Raufhandel selbst erkennbar aufgegeben hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!