vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geringwertigkeitsschwelle beim Raub

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 55 Heft 1 v. 1.1.1990

StGB § 141, StGB § 142, StGB § 143

Aus der durch das StRÄG 1987 geschaffenen Rechtslage ergibt sich die Schwelle von ca S 1000,–, oberhalb der eine Sache nicht mehr als geringwertig angesehen werden kann.

OGH, 21.02.1989, 11 Os 2/89

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!