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Verwechslungsfähigkeit von Geld-Falsifikaten

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 55 Heft 1 v. 1.1.1990

StGB § 232 Abs 1, StGB § 233 Abs 1 Z 2, StGB § 146

Die einseitige Kopie eines Tausend-Schilling-Scheins ist nicht „nachgemachtes Geld“; sie kann jedoch tauglicher Gegenstand für eine sonstige Täuschung sein.

OGH, 06.07.1989, 13 Os 53/89

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