ABGB § 1299
Bei der von § 1299 ABGB geforderten Sorgfalt geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes; entscheidend ist der Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe. Der durchschnittliche ist zugleich der maßgerechte Fachmann iS dieser Bestimmung.