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Sorgfaltsmaßstab für Sachverständige

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 48 Heft 1 v. 1.1.1990

ABGB § 1299

Bei der von § 1299 ABGB geforderten Sorgfalt geht es um den durchschnittlichen Fachmann des jeweiligen Gebietes; entscheidend ist der Leistungsstandard der betreffenden Berufsgruppe. Der durchschnittliche ist zugleich der maßgerechte Fachmann iS dieser Bestimmung.

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