MedienG § 39 Abs 1, MedienG § 39 Abs 3, EO § 394, ABGB § 896, ABGB § 1333
Beim Entschädigungsanspruch gem § 39 Abs 1 MedienG wegen ungerechtfertigter Beschlagnahme handelt es sich um eine Sonderform der Amtshaftung, die von einem Organverschulden unabhängig ist.