I. Einleitung
Der Autor kann sich beim Lesen vor allem der letzten Zeilen der oberstgerichtlichen Entscheidung des Eindrucks nicht erwehren, daß hier eine Fehlentscheidung in mehreren Punkten gefällt wurde. Dem Kl wird nämlich wegen schuldhaften Prozessierens der Ersatz aller bisherigen Prozeßkosten auferlegt. Dies ist deswegen so erstaunlich, weil es dabei um Fragen ging, mit denen sich die Unterinstanzen ausführlich beschäftigten und bei deren Lösung zu unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Von einem schuldhaften Verhalten des Kl kann daher wohl nicht die Rede sein. Der vorliegende Fall gibt Anlaß, sich eingehender mit folgenden Problemen auseinanderzusetzen: Parteifähigkeit einer politischen Personenvereinigung; Zulässigkeit einer Parteiberechtigung; Ersatz der Prozeßkosten bei Fehlen einer Prozeßvoraussetzung.