vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anspruch der Turnusärzte auf Überstundenentgelt

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 811 Heft 12 v. 1.12.1990

AngG § 2 Abs 1, ABGB § 1153, AZG § 7, AZG § 19

Private Dienstverhältnisse von Ärzten unterliegen dem AngG. Der gesetzliche Ausbildungszweck ändert nichts daran, daß das Rechtsverhältnis zwischen den anerkannten Ausbildungsstätten und den in Ausbildung zum praktischen Arzt oder zum Facharzt stehenden Ärzten typischerweise als Dienstverhältnis zu qualifizieren ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!