I. Zur letzten Reform der Gesetzeslage
1. Nach der üblichen mangelhaften Vorbereitung war im Rahmen der ZVN 1983 (BGBl 1983/135) in einer Nacht- und Nebelaktion eine weitreichende Neuregelung des österr internationalen Zivilverfahrensrechtes durchgepeitscht worden1), die zwei Jahre später durch die ZVN 1985 (BGBl 1985/70) noch einige redaktionelle Änderungen erfuhr.