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Sittenwidrige Berufung auf Formmangel – Formpflicht bei Übertragung eines GmbH-Geschäftsanteils

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 1990, 715 Heft 11 v. 1.11.1990

GmbHG § 76 Abs 2, ABGB § 883

Der Normzweck des § 76 Abs 2 GmbHG beschränkt sich keineswegs auf die Immobilisierung der Geschäftsanteile; nicht weniger bedeutsam ist der Schutz vor übereiltem Erwerb; darüber hinaus soll für die Gesellschaftsorgane und die übrigen Gesellschafter möglichst evident sein, wer jeweils Gesellschafter ist.

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