V. Maßstabfiguren als (bloße) Argumentationshilfe
Das allgemein abgeleitete Ergebnis, daß juristische Maßstabfiguren keine inhaltliche Präzisierung ermöglichen, die nicht auch ohne Personifizierung des Maßstabs erreicht werden kann, und daß die Personifizierung darüber hinaus sogar gewisse Nachteile bringt67), läßt Zweifel entstehen, ob es überhaupt sinnvoll ist, die – immerhin seit der Antike überkommene – Konstruktion solcher Figuren beizubehalten. Haben Maßstabfiguren also in der juristischen Argumentation doch zumindest irgendeinen Wert oder sollte auf sie besser generell verzichtet werden, weil sie – ohne eine weitergehende inhaltliche Präzisierung zu ermöglichen – lediglich zu Mißverständnissen und Unsicherheiten führen können?