A. Gefährlichkeit – Gefährdung
I. Gefahrenbezüge im StGB
Im StGB finden sich immer wieder Formulierungen, die auf eine Gefahrensituation oder auf die Gefährlichkeit einer Tathandlung Bezug nehmen, ohne daß aber die Begriffe wie Gefährdung bzw Gefahr einerseits und Gefährlichkeit andererseits näher erläutert werden. Auf Burgstaller 1) ist nun eine klare Trennung zwischen dem das Handlungsunrecht betreffenden gefährlichen Verhalten