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Zitatenjudikatur: Wiedergabe eines amtlichen Tätigkeitsberichts

RechtsprechungOrdentliche GerichteDiethelm KienapfelJBl 1989, 596 Heft 9 v. 1.9.1989

MedienG § 6 Abs 1, MedienG § 6 Abs 2, MedienG § 33 Abs 1, MedienG § 33 Abs 2, MedienG § 34 Abs 1, MedienG § 34 Abs 3, StGB § 111, StGB § 112, StGB § 113

Wer eine fremde ehrverletzende Äußerung weiterverbreitet, ist gem §§ 111 ff StGB strafbar, wenn er sie zu seiner eigenen Meinung macht oder seine eigene Meinung durch solche Zitate zu stützen trachtet.

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