StGB § 2, StGB § 151 Abs 1
Ist ein Tatverhalten sowohl durch aktive wie durch passive Verhaltenskomponenten gekennzeichnet, so ist zufolge des Grundsatzes des „Primates des Tuns“ vorrangig auf die aktive Tatbegehungskomponente abzustellen.
OGH, 20.12.1988, 11 Os 146/88