ABGB § 565, ABGB § 566
Enterbt ein sonst bei klarem Verstand befindlicher Erblasser seinen Sohn auf Grund einer isolierten paranoiden Wahnidee, so ist dadurch nicht nur der durch den Willensmangel betroffene Teil, sondern das gesamte Testament mangels Testierfähigkeit ungültig. Ein Testament, das sowohl Erbseinsetzung als auch Erbrechtsentziehung enthält, ist in Folge der gegenseitigen Wechselwirkung der beiden Verfügungen ein einheitlicher Willensakt.